Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder im Grundschulalter einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Als Träger zahlreicher Angebote der Schulbezogenen Sozialarbeit und Schulkindbetreuung leistet iSo seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Ganztagsangebots in Bayern.
Damit der Rechtsanspruch verlässlich umgesetzt werden kann, benötigen die Träger jedoch frühzeitig klare finanzielle Rahmenbedingungen. Die angekündigten Förderpauschalen für den Offenen Ganztagsschulbetrieb (OGTS) in Bayern stehen bislang noch aus. Für viele Träger bedeutet dies erhebliche Planungsunsicherheit, obwohl Personalplanung, Vertragsabschlüsse sowie die Abstimmung mit Schulen und Kommunen für das kommende Schuljahr bereits jetzt erfolgen müssen.
Andreas Manglkammer, Geschäftsbereichsleitung Schulbezogene Sozialarbeit & Schulkindbetreuung (SBS) bei iSo, erklärt:
„Aufgrund der noch ausstehenden Budgetentscheidungen für die Ganztagsbetreuung im kommenden Schuljahr sehen wir uns als Träger aktuell mit erheblichen Planungsunsicherheiten konfrontiert – bei bestehenden Arbeitsverträgen und nur wenige Monate vor dem Start des neuen Schuljahres. Wir verstehen uns als verlässlicher Partner für Regierungen, Kommunen, Schulen und Familien und wünschen uns daher Entscheidungen, die frühzeitig getroffen werden und eine verlässliche Planung ermöglichen.“
iSo unterstützt deshalb die gemeinsame Forderung der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, der LAG Jugendsozialarbeit Bayern und des Bayerischen Jugendrings nach einer zeitnahen Bekanntgabe der Förderpauschalen. Verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen sind eine wesentliche Voraussetzung, damit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Interesse der Kinder, Familien und Schulen erfolgreich umgesetzt werden kann.
Die vollständige gemeinsame Pressemitteilung der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, der LAG Jugendsozialarbeit Bayern und des Bayerischen Jugendrings finden Sie hier.
